Wesentliches zur Abrechnung
Du hast die Wahl:
Wir können dein Anliegen in Form eines:
- Praxisbesuches bei mir
- Online Termines
- bei einem Spaziergang
- oder bei einem Hausbesuch
besprechen. Die Abrechnung sollte für dich vorab transparent sein.
Zahlung:
Das Honorar ist am Ende der Sitzung in bar oder per Überweisung zu zahlen.
Eine Einheit sind 50 Min und für Einzelpersonen fallen: 95 € und für Paare: 180 € an.
Notfalltermine, in Form von Telefonaten oder vor Ort, in der Zeit von 18:00 Uhr – 08:00 Uhr und Freitags ab 18:00 Uhr – Montag 8:00 Uhr berechne ich mit: 200 € / 50 Min für Einzelpersonen und für Paare: 250 € / 50 Min.
Bei Auswärtsterminen berechne ich eine KM Pauschale von: 1 € / KM und die Fahrtzeit mit dem Ausfallstundenstatz von 95 € / 50 MIn.
Stornierung
Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich dich, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das komplette Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Informationen für gesetzlich Versicherte:
Behandlungskosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In Ausnahmefällen können die Kosten erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist und die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten zu lange dauert.
Dies muss jedoch vorab mit deiner Krankenkasse (meist mit einem vorab eingereichten Kostenvoranschlag) abgestimmt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informiere dich hierzu bei deinem Steuerberater oder Finanzamt.
Informationen für privat Versicherte:
Private Krankenkassen übernehmen je nach Vertragsvereinbarungen die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte informiere dich vor Therapiebeginn schriftlich bei deiner Krankenkasse über die Kostenübernahme und lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage geben ob Leistungen der GebüH Ziff. 19 übernommen werden.
Zusatzversicherung:
Es besteht die Möglichkeit, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung mit relativ geringen monatlichen Beiträgen abzuschließen. Beachte dabei, ob Leistungen der GebüH Ziff. 19 erstattet werden und ob eine Wartezeit bis zur Wirksamkeit der Versicherung besteht.
Selbstzahler-Vorteile:
Als Selbstzahler profitierst du von zahlreichen Vorteilen:
Schnelle Terminvergabe:
In der Regel bekommst du einen Termin innerhalb von einer Woche
Selbstbestimmte Therapie:
Dauer und Häufigkeit der Sitzungen kannst du selbst festlegen.
Freie Methodenwahl:
Du hast die Freiheit, zwischen verschiedenen psychotherapeutischen Techniken zu wählen.
Schutz der Privatsphäre:
Es werden keine Daten an Krankenkassen oder Versicherungen weitergeleitet.
Keine negativen Einträge:
Keine Einträge bei deiner Krankenkasse, was einen Ausschluss bei Neuabschlüssen von Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherungen verhindern kann.
Keine Selbstauskunft:
Du musst die Psychotherapie nirgends angeben, was bei Bewerbungen in bestimmten Berufen wichtig sein kann.
Keine Überweisung notwendig:
Es wird keine Überweisung vom Hausarzt benötigt.
Größere Therapeutenwahl:
Du hast eine größere Auswahl an Therapeuten und Beratern in deiner Nähe.